Sobald Ihre Mitarbeiter Kundennamen, E-Mail-Adressen oder andere personenbezogene Daten in ChatGPT, Claude oder Azure OpenAI eingeben, verarbeitet ein US-Dienstleister Ihre Daten in Ihrem Auftrag. Genau dafür verlangt Art. 28 DSGVO einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag) – und zwar vor der ersten Verarbeitung. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie den AVV für KI-Tools bei OpenAI, Microsoft Azure und Anthropic korrekt abschließen, welche Tarife überhaupt einen AVV ermöglichen, was die EU-Datenresidenz 2026 bringt und welche KI-spezifischen Klauseln in 70 % der vorliegenden Verträge fehlen. Stand: Juni 2026.
Auf einen Blick
- ChatGPT Free und Plus ermöglichen keinen AVV. Für den Unternehmenseinsatz mit personenbezogenen Daten sind nur OpenAI API, ChatGPT Team/Business und Enterprise zulässig.
- OpenAI: AVV aktiv selbst ausfertigen (Execute DPA mit Organisations-ID), Vertragspartner ist seit 2026 OpenAI Ireland Ltd.; EU-Inferenzresidenz seit Januar 2026 für Enterprise.
- Azure OpenAI und Anthropic: Der AVV ist automatisch Teil des Vertrags – keine separate Unterschrift nötig, aber die EU-Region muss korrekt konfiguriert werden.
- EU-Residenz vermeidet das Transfer Impact Assessment (TIA): Azure Germany West Central und Claude über AWS Frankfurt halten Daten in der EU.
- Bußgeldrahmen bei fehlendem AVV: bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO).
Warum jedes Unternehmen jetzt einen AVV braucht
Ein KI-Anbieter, der Ihre Eingaben nur nach Ihrer Weisung verarbeitet, ist datenschutzrechtlich ein Auftragsverarbeiter. Die DSK-Orientierungshilfe „KI-Systeme und Datenschutz" (Stand Juni 2025), die maßgebliche Position der deutschen Aufsichtsbehörden, stellt das ausdrücklich klar. Folge: Sie als verantwortliches Unternehmen müssen nach Art. 28 DSGVO einen schriftlichen AVV abschließen, bevor auch nur ein einziges personenbezogenes Datum verarbeitet wird.
Das ist kein Formalismus. Wer ohne AVV arbeitet, riskiert ein Bußgeld – und die Aufsichtsbehörden setzen das durch. Die brandenburgische Datenschutzaufsicht verhängte bereits 50.000 Euro wegen eines fehlenden AVV. Der Rahmen reicht laut Art. 83 Abs. 4 lit. a DSGVO bis zu 10 Mio. Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes.
AVV oder gemeinsame Verantwortlichkeit?
Spannend wird die Abgrenzung beim Modelltraining. Verarbeitet der Anbieter Ihre Eingaben ausschließlich nach Weisung, liegt klassische Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO) vor – der Normalfall bei Business- und API-Tarifen. Bestimmt der Anbieter aber eigene Zwecke mit, etwa indem er Ihre Eingaben zum Training seiner Modelle nutzt, kippt das Verhältnis in eine gemeinsame Verantwortlichkeit (Art. 26 DSGVO) – mit ganz anderen Pflichten. Genau deshalb ist der vertragliche Ausschluss der Trainingsnutzung die wichtigste KI-spezifische Klausel überhaupt. Bei den Unternehmens-Tarifen von OpenAI, Microsoft und Anthropic ist die Trainingsnutzung vertraglich ausgeschlossen; bei den kostenlosen Verbraucher-Tarifen ist das nicht garantiert. Mehr zur Frage, welche Daten Sie überhaupt eingeben dürfen, lesen Sie in unserem Leitfaden Darf ich Kundendaten in ChatGPT eingeben?.
Die 15-Punkte-Checkliste für einen DSGVO-konformen KI-AVV
Art. 28 Abs. 3 DSGVO gibt den Pflichtinhalt vor, KI-Dienste verlangen darüber hinaus zusätzliche Klauseln. Datenschutzexperten schätzen, dass rund 70 % der vorliegenden KI-AVVs unvollständig sind – meist fehlt genau der KI-spezifische Teil. Prüfen Sie jeden Vertrag gegen diese Liste.
| # | Pflichtinhalt | Rechtsgrundlage / Hinweis |
|---|---|---|
| 1 | Gegenstand und Dauer der Verarbeitung | Art. 28 Abs. 3 |
| 2 | Art und Zweck der Verarbeitung | Art. 28 Abs. 3 |
| 3 | Kategorien personenbezogener Daten | Art. 28 Abs. 3 |
| 4 | Kategorien betroffener Personen | Art. 28 Abs. 3 |
| 5 | Vertraulichkeitsverpflichtung des Personals | Art. 28 Abs. 3 lit. b |
| 6 | Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) | Art. 28 Abs. 3 lit. c, Art. 32 |
| 7 | Regeln zu Unterauftragsverarbeitern | Art. 28 Abs. 2, Abs. 4 |
| 8 | Unterstützung bei Betroffenenrechten | Art. 28 Abs. 3 lit. e |
| 9 | Meldepflichten bei Datenpannen | Art. 28 Abs. 3 lit. f, Art. 33 |
| 10 | Löschung/Rückgabe nach Vertragsende | Art. 28 Abs. 3 lit. g |
| 11 | Audit- und Kontrollrechte | Art. 28 Abs. 3 lit. h |
| 12 | Expliziter Ausschluss der Modelltraining-Nutzung | KI-spezifisch |
| 13 | Konkreter Serverstandort / EU-Residenz | KI-spezifisch, Art. 44 ff. |
| 14 | Vollständige Subunternehmer-Liste mit Änderungsmeldung | KI-spezifisch |
| 15 | Konkrete Löschfristen statt „angemessen" | KI-spezifisch |
Die Punkte 12 bis 15 entscheiden in der Praxis darüber, ob Ihr AVV einer Prüfung standhält. Wer KI-Tools systematisch nach diesen Kriterien auswählt, findet einen aktuellen Überblick in unserer Liste DSGVO-konformer KI-Tools.
OpenAI AVV abschließen – Schritt für Schritt
Welche Tarife kommen infrage?
Nur OpenAI API, ChatGPT Team/Business und ChatGPT Enterprise ermöglichen einen AVV. ChatGPT Free und ChatGPT Plus bieten keinen – sie sind für den geschäftlichen Einsatz mit personenbezogenen Daten datenschutzrechtlich nicht zulässig. ChatGPT Business startet bei rund 29 Euro/Nutzer/Monat (Jahreszahlung, mindestens 2 Nutzer), der AVV ist inklusive. Enterprise liegt bei etwa 50–60 USD/Nutzer/Monat und enthält die volle EU-Datenresidenz ohne Aufpreis.
So unterzeichnen Sie das DPA
Anders als bei Microsoft und Anthropic müssen Sie bei OpenAI aktiv werden:
- Unter platform.openai.com einloggen.
- Organisations-ID in den Einstellungen notieren.
- Die Seite openai.com/policies/data-processing-addendum aufrufen.
- Ganz unten auf „Execute Data Processing Agreement" klicken.
- Firmenname, Adresse, Organisations-ID und Ansprechpartner eintragen.
- Elektronisch unterzeichnen – die Gegenkopie kommt per E-Mail.
Wichtig: Die seit 1. Januar 2026 gültige DPA-Version nennt OpenAI Ireland Ltd. als Vertragspartner für den EWR, nicht die US-Mutter. Die EU-Standardvertragsklauseln (Modul 2, Controller-to-Processor) sind integriert.
EU-Datenresidenz und Zero Data Retention
Seit Februar 2025 können Enterprise-Kunden die EU-Datenspeicherung aktivieren, seit Januar 2026 auch die EU-Inferenzresidenz – die eigentliche Verarbeitung läuft dann auf EU-GPU-Servern statt in den USA. Für API-Endpunkte können qualifizierte Enterprise-Kunden zusätzlich Zero Data Retention (ZDR) über das Sales-Team beantragen: Inputs und Outputs werden gar nicht gespeichert. Ohne ZDR gilt eine Standard-Aufbewahrung von bis zu 30 Tagen für das Missbrauchs-Monitoring, danach Löschung.
Azure OpenAI AVV – der Sonderweg über Microsoft
Der AVV ist automatisch dabei
Bei Azure OpenAI müssen Sie nichts separat unterzeichnen. Der „Microsoft Products and Services Data Protection Addendum" (DPA, aktuelle Version Mai 2026, auch auf Deutsch) wird automatisch Teil Ihres Azure-Abonnements. Download zur Dokumentation: aka.ms/DPA. Microsoft sichert vertraglich zu, dass Kundendaten nicht zum Modelltraining verwendet werden.
EU Data Boundary korrekt konfigurieren
Der AVV allein reicht nicht – Sie müssen das Deployment in einer EU-Region anlegen. Wählen Sie Germany West Central oder France Central, bleiben die Daten nachweislich in EU-Rechenzentren. Die EU Data Zone Standard (Mai 2026) deckt zusätzlich Italien, die Niederlande, Norwegen, Polen, Spanien, Schweden und die Schweiz ab. Achten Sie bei der Konfiguration aktiv darauf – ein versehentliches Deployment in einer US-Region untergräbt sonst Ihre gesamte Compliance.
Wann brauchen Sie trotzdem ein TIA?
Solange Inferenz und Speicherung in der EU bleiben (z. B. Germany West Central), entfällt das Erfordernis eines Transfer Impact Assessments für diese Verarbeitung. Erst wenn Daten doch in die USA fließen, wird das TIA nach Schrems II Pflicht.
Anthropic (Claude) DPA für Deutschland
Welche Claude-Tarife enthalten den AVV?
Der AVV gilt für Claude Team, Claude Enterprise und die Anthropic API. Claude Free und Claude Pro enthalten kein DPA. Claude Team startet bei etwa 25 Euro/Nutzer/Monat (Jahreszahlung), allerdings mit einem Minimum von 5 Nutzern – also mindestens rund 3.000 Euro pro Jahr. Enterprise wird individuell verhandelt und bietet SSO, Audit-Logs und die EU-Datenspeicherung über AWS Frankfurt.
Automatisch in den Commercial Terms
Das Anthropic DPA (Version vom 24. Februar 2025, auf der Website als Stand 16. März 2026 geführt) wird automatisch Teil der Commercial Terms of Service – keine separate Unterschrift nötig. Es enthält die EU-SCCs Modul 2 und Modul 3 (Beschluss 2021/914). Praktisch heißt das: Sicherheitsmeldungen innerhalb von 48 Stunden, Datenlöschung 30 Tage nach Vertragsende, jährliche externe Audits. Die Subprozessoren-Liste finden Sie unter anthropic.com/subprocessors.
EU-Residenz nur über Bedrock oder Vertex AI
Direkt bei Anthropic läuft die Verarbeitung standardmäßig in den USA – abgesichert durch die SCCs. Wer Daten zwingend in der EU halten will, nutzt Claude über Amazon Bedrock (AWS eu-central-1, Frankfurt) oder Google Vertex AI. Dann entfällt auch hier das TIA-Erfordernis für die Inferenz.
Direktvergleich: OpenAI, Azure OpenAI und Anthropic
| Kriterium | OpenAI (direkt) | Azure OpenAI | Anthropic (Claude) |
|---|---|---|---|
| AVV-Abschluss | Aktiv „Execute DPA" | Automatisch im Abo | Automatisch in Terms |
| Tarife mit AVV | API, Team/Business, Enterprise | Alle Azure-Abos | Team, Enterprise, API |
| Kein AVV bei | Free, Plus | – | Free, Pro |
| Einstiegspreis | ~29 €/Nutzer/Monat (Business) | nutzungsbasiert | ~25 €/Nutzer/Monat (Team, min. 5) |
| Enterprise | ~50–60 USD/Nutzer/Monat | individuell | individuell |
| EU-Residenz | Enterprise/API (seit Jan. 2026) | Germany West Central / Data Zone | nur via AWS Frankfurt / Vertex AI |
| Vertragspartner EWR | OpenAI Ireland Ltd. | Microsoft Ireland | Anthropic (USA, SCCs) |
| TIA nötig? | ohne EU-Residenz: ja | bei EU-Region: nein | direkt: ja / via Frankfurt: nein |
EU AI Act und der AVV – was sich ab August 2026 ändert
Der AVV löst die DSGVO-Frage – der EU AI Act kommt obendrauf. Zum 2. August 2026 wird die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 durchsetzbar: Unternehmen müssen nachweisen können, dass ihre Mitarbeiter „nach besten Kräften" KI-kompetent sind. Eine Einheitszertifizierung ist nicht nötig, wohl aber ein dokumentiertes, risikoadäquates Schulungskonzept. Verknüpfen Sie das sinnvoll mit Ihrem AVV-Prozess – wie das praktisch geht, zeigt unsere Anleitung zur KI-Schulungspflicht nach Art. 4.
Wichtige Entwarnung bei den Hochrisiko-Pflichten: Die vorläufige Einigung zum Digital Omnibus vom 7. Mai 2026 verschiebt die Pflichten für eigenständige Annex-III-Systeme auf den 2. Dezember 2027 und für KI in regulierten Produkten (Annex I) auf den 2. August 2028. Diese Einigung ist allerdings noch provisorisch und erst nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt (erwartet vor dem 2. August 2026) rechtskräftig. Unberührt bleiben die Transparenzpflichten nach Art. 50 (Kennzeichnung von Chatbots und synthetischen Inhalten) – die laufen nach ursprünglichem Zeitplan weiter. Wo Ihr Unternehmen bei den AI-Act-Pflichten steht, zeigt der kostenlose AI Act Readiness Check in drei Minuten.
Drittlandtransfer USA und weitere Compliance-Pflichten
Seit dem EuGH-Urteil Schrems II reichen SCCs allein nicht mehr aus. Bei US-Verarbeitung müssen Sie zusätzlich ein Transfer Impact Assessment (TIA) nach Klausel 14 der SCCs durchführen und dokumentieren. Die einfachste Lösung mit der geringsten Compliance-Last: EU-Residenz wählen (Azure Germany West Central oder Claude via AWS Frankfurt) – dann entfällt das TIA für die Inferenz.
Drei weitere Pflichten gehören in jedes KI-Projekt:
- VVT nach Art. 30 DSGVO: Jeder KI-Tool-Einsatz muss im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten dokumentiert werden.
- DSFA nach Art. 35 DSGVO: Bei KI mit hohem Risiko (etwa Profiling oder systematische Verarbeitung) ist eine Datenschutz-Folgeabschätzung Pflicht.
- Betriebsrat: Beim Einsatz von KI-Tools, die das Verhalten von Beschäftigten überwachen können, sind Mitbestimmungsrechte zu prüfen.
Häufige Fehler – und wie Sie sie vermeiden
Die teuersten Fehler sind selten technisch. Am häufigsten arbeiten Teams produktiv mit ChatGPT Plus oder Claude Pro, ohne zu merken, dass diese Tarife gar keinen AVV ermöglichen. Ebenso verbreitet: ein abgeschlossener AVV, aber ein US-Deployment, weil die EU-Region bei Azure nicht aktiv gesetzt wurde. Und drittens der unvollständige Vertrag ohne Trainingsausschluss und ohne konkrete Löschfristen. Gehen Sie die 15-Punkte-Checkliste durch, dokumentieren Sie jeden Dienst im VVT und wählen Sie wo möglich die EU-Residenz – damit decken Sie die kritischen 90 % ab. Ob Ihr KI-Einsatz solche Lücken hat, verrät der kostenlose DSGVO-KI-Check in zwei Minuten. Weitere Praxis-Leitfäden zu Recht und KI im Mittelstand finden Sie in unserem Hub KI-Business.
Häufige Fragen
Brauche ich für ChatGPT Free oder ChatGPT Plus einen AVV?
Diese Tarife ermöglichen gar keinen AVV. Für den Unternehmenseinsatz mit personenbezogenen Daten sind ausschließlich OpenAI API, ChatGPT Team/Business und Enterprise zulässig.
Muss ich bei Azure OpenAI einen separaten AVV abschließen?
Nein. Der Microsoft DPA (Stand Mai 2026) wird automatisch Teil des Azure-Abonnements. Entscheidend ist, dass Sie das Deployment in einer EU-Region wie Germany West Central konfigurieren.
Ist das Anthropic DPA ohne separate Unterschrift rechtsverbindlich?
Ja. Es wird automatisch mit der Akzeptanz der Commercial Terms einbezogen und gilt für Claude Team, Enterprise und API – nicht für Free und Pro.
Muss ich trotz AVV noch ein Transfer Impact Assessment durchführen?
Bei US-Verarbeitung ja, das verlangt Schrems II. Bei Azure Germany West Central oder Claude über AWS Frankfurt verbleiben die Daten in der EU, sodass das TIA für die Inferenz entfällt.
Ab wann muss der AVV vorliegen?
Vor der ersten Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 28 DSGVO). Erst Daten eingeben und später den Vertrag nachreichen ist nicht zulässig.
Was ändert der EU AI Act ab dem 2. August 2026 für AVVs?
Die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 wird durchsetzbar. Die Hochrisiko-Pflichten nach Annex III sind laut Omnibus-Einigung auf Dezember 2027 verschoben, die Transparenzpflichten nach Art. 50 laufen unverändert weiter.
Stand: Juni 2026 — wird als Living Document aktuell gehalten. Die Redaktion prüft Versionen der DPAs, Preise und EU-AI-Act-Fristen laufend; Preis- und Versionsangaben bitte vor Vertragsschluss am Original verifizieren.
Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung. Für die konkrete Bewertung Ihres Einzelfalls ziehen Sie bitte Ihren Datenschutzbeauftragten oder eine Fachkanzlei hinzu.
