Die naechste konkrete AI-Act-Frist rueckt naeher: Ab 2. August 2026 muessen Menschen in der EU in bestimmten Situationen informiert werden, wenn sie mit KI-Systemen interagieren oder bestimmten KI-generierten bzw. manipulierten Inhalten ausgesetzt sind.
Die Europaeische Kommission hat am 8. Mai 2026 Entwurfsleitlinien zu diesen Transparenzpflichten veroeffentlicht und sammelt Feedback bis 3. Juni 2026. Fuer Unternehmen ist das wichtig, weil die Pflicht nicht nur grosse Modellanbieter betrifft. Auch sogenannte Deployer, also Organisationen, die KI-Systeme einsetzen, koennen Informationspflichten haben.
Quelle: Europaeische Kommission: Draft guidelines for AI transparency obligations
Was genau kommt ab 2. August 2026?
Nach der Mitteilung der EU-Kommission geht es vor allem um Transparenz in Situationen, in denen Menschen wissen muessen, dass KI beteiligt ist.
Relevant sind unter anderem:
- Interaktion mit KI-Systemen
- Deepfakes
- KI-generierte oder manipulierte Inhalte zu Angelegenheiten von oeffentlichem Interesse
- Emotionserkennung
- biometrische Kategorisierung
- maschinenlesbare Markierungen zur Erkennung bestimmter KI-Inhalte
Das Ziel: Menschen sollen erkennen koennen, ob sie mit einer KI sprechen oder ob Inhalte kuenstlich erzeugt bzw. veraendert wurden.
Provider und Deployer: Wer ist betroffen?
Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Anwendern.
Provider stellen KI-Systeme bereit. Das koennen Modellanbieter, Softwareanbieter oder Plattformen sein.
Deployer setzen KI-Systeme in eigener Verantwortung ein. Das kann ein Unternehmen sein, das einen Chatbot auf der Website nutzt, KI-generierte Kundeninformationen erstellt oder ein Tool fuer Bewerberkommunikation verwendet.
Viele KMU denken beim AI Act zuerst: “Das betrifft OpenAI, Google oder Anthropic.” Das stimmt nur teilweise. Wer KI sichtbar gegenueber Kunden, Bewerbern, Patienten oder Buergern einsetzt, sollte die Transparenzpflichten ernst nehmen.
Beispiele aus der Praxis
Website-Chatbot
Wenn ein Besucher mit einem KI-Chatbot spricht, sollte klar erkennbar sein, dass es kein Mensch ist.
KI-generierte Ratgebertexte
Bei Inhalten zu oeffentlichem Interesse kann eine Kennzeichnungspflicht relevant werden. Unternehmen sollten zumindest intern dokumentieren, welche Inhalte KI-gestuetzt erstellt wurden.
Deepfake oder synthetisches Video
Synthetische Personen, Stimmen oder manipulierte Videos brauchen klare Kennzeichnung, besonders wenn sie realistische Menschen imitieren.
Emotionserkennung
Wer Tools nutzt, die Emotionen aus Stimme, Gesicht oder Verhalten ableiten, betritt eine besonders sensible Zone. Hier reichen Marketing-Versprechen des Tool-Anbieters nicht aus.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Du musst nicht bis August warten. Die sinnvolle Vorbereitung ist ueberschaubar:
- KI-Inventar erstellen: Welche KI-Tools nutzt ihr sichtbar nach aussen?
- Kontaktpunkte markieren: Wo interagieren Menschen direkt mit KI?
- Inhalte pruefen: Wo entstehen KI-generierte Bilder, Videos, Audios oder Texte?
- Kennzeichnung definieren: Welche Hinweise erscheinen wo?
- Verantwortung klaeren: Wer prueft neue KI-Use-Cases vor Livegang?
- Dokumentation speichern: Entscheidungen kurz festhalten.
Mini-Template fuer einen Hinweis
Hinweis: Dieser Chat/Service nutzt kuenstliche Intelligenz.
Antworten koennen automatisch erzeugt werden. Bitte gib keine sensiblen Daten ein.
Bei wichtigen Anliegen prueft ein Mensch deine Anfrage.
Fuer Deepfakes oder synthetische Medien sollte der Hinweis direkter sein:
Dieses Bild/Video wurde ganz oder teilweise mit KI erzeugt bzw. bearbeitet.
Fazit
Die Transparenzpflichten sind kein Randthema. Sie sind einer der naechsten sichtbaren AI-Act-Schritte fuer den Alltag. Wer jetzt KI-Use-Cases inventarisiert und einfache Kennzeichnungsregeln definiert, muss im August nicht hektisch nachbessern.
Weiterlesen:
